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Herzlich Willkommen in unserer Abteilung der Böllerschützen - Tradition und Brauchtum

UNSER ANSATZ

Seit unserer Gründung im Jahr 1998 sind wir ein fester Bestandteil unserer Vereinigung, die sich dem Erhalt von Brauchtum und Tradition verschrieben hat. Unsere Böllerschützen setzen sich aus engagierten Mitgliedern zusammen, die mit Begeisterung das Brauchtum des Böllerschießens pflegen. Wir sind bei verschiedenen traditionsreichen Veranstaltungen in unserem Dorf Deuchelried präsent, darunter festliche Anlässe wie Hochzeiten, Jubiläen, kirchliche Feiertage, Schützenfeste, Volksfeste, Erntedankfeste und vieles mehr. Durch das Schießen der Böller verleihen wir diesen Ereignissen eine besondere Atmosphäre und bringen alte Bräuche zurück in den Alltag.

Besonders hervorzuheben ist auch unser Einsatz bei kirchlichen Veranstaltungen. Pünktlich um 6:00 Uhr morgens sind wir bei Anlässen wie dem Kirchenpatrozinium und Fronleichnam an verschiedenen Standorten im Einsatz. Unser Weckruf erinnert die Gemeinde daran, den Kirchgang nicht zu versäumen und unterstützt so die religiöse Gemeinschaft in ihrem Glauben.

Die Böllerschützen der Schützengilde Deuchelried sind stolz darauf, die Tradition des Böllerschießens aufrechtzuerhalten und diese bei vielfältigen Anlässen zum Leben zu erwecken. Mit unserem Engagement tragen wir zur kulturellen Identität unserer Gemeinde bei und verbinden Vergangenheit und Gegenwart auf besondere Weise.

Wenn du Interesse an unserem Brauchtum hast oder uns bei unseren Veranstaltungen erleben möchtest, freuen wir uns darauf, dich bei einem unserer nächsten Termine begrüßen zu dürfen!


Geschichte der Böllerschützen

Unsere Böllerschützen wurden im Jahr 1998 gegründet und sind seitdem ein fester Bestandteil unserer Vereinigung, die sich dem Erhalt von Brauchtum und Tradition verschrieben hat. Die Gründung der Böllerschützen markierte einen wichtigen Meilenstein in unserer Vereinsgeschichte.

Die Gründungsmitglieder, die diese leidenschaftliche Gruppe ins Leben riefen und mit selbstgebauten Böllern begannen, sind Bärbel und Peter Basch, Chrysostomus Volkwein, Alfons Harlacher, Helmut Gorjan, Helmuth Mösle, Manfred Müller, Bruno Reischmann, Klaus Dadischeck und Winfried Merk. Gemeinsam legten sie den Grundstein für das Böllerschießen in unserer Gemeinde und prägten die Tradition maßgeblich.

Was unsere Böllerschützen besonders auszeichnet, ist ihre Hingabe zum Handwerk des Böllerns. Sie begannen mit dem Bau ihrer eigenen Böller, bevor sie diese zu geprüften Handböllern machten. Ein einzigartiges Merkmal dieser ersten zehn Böller ist, dass das Geburtsdatum des jeweiligen Schützen als Seriennummer in diese Böller eingeschlagen wurde. Dies verewigte die Mitglieder der Gründungsgruppe auf einzigartige Weise und schuf eine bleibende Verbindung zwischen ihnen und ihren Böllern.

Im Laufe der Jahre ist unsere Böllergruppe gewachsen und hat neue Mitglieder begrüßt, die die Tradition des Böllerschießens weiterführen. Obwohl nicht jeder Böller mehr selbst gebaut wird, bleibt die Hingabe zur Tradition und das Streben nach Perfektion bei jedem Schuss erhalten.

Die Böllerschützen der Schützengilde Deuchelried sind stolz darauf, die Geschichte des Böllerschießens in unserer Gemeinde zu bewahren und diese bei vielfältigen Anlässen zum Leben zu erwecken. Mit ihrem Engagement tragen sie zur kulturellen Identität unserer Gemeinde bei und verbinden Vergangenheit und Gegenwart auf besondere Weise.

Häufig gestellte Fragen

Hier findest du einige häufig gestellte Fragen zu unserem Verein und Sport.

  • Lichtschießen (ungefährlich mit Lasergewehr und Laserzielen): Personen im Alter von 6-11 Jahren können am Lichtschießen teilnehmen.
  • Schießen mit Druckluftwaffen: Ab 12 Jahren ist das Schießen mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen auf Schießstätten ohne behördliche Erlaubnis erlaubt.
  • Schießen mit sonstigen Waffen: Ab 14 Jahren ist das Schießen mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule sowie für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner erlaubt. Voraussetzung ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder deren Anwesenheit.
  • Schießen mit Druckluftwaffen bis 14 Jahren und anderen oben genannten Waffen bis 18 Jahren: Dies darf nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten durchgeführt werden, neben der Schießstandaufsicht.
  • Ab 18 Jahren: Das Schießen ist ohne jede Einschränkung erlaubt.

Ausnahmen von den Altersgrenzen können bewilligt werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung sowie eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft machen.

Das Schießen mit der Armbrust unterliegt den Altersgrenzen für Druckluftwaffen (12 Jahre, mit Ausnahmemöglichkeit) - Ziffer 27.4.2.3. WaffVwV. Verboten ist das Schießen mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen sowie die Durchführung von unzulässigen Schießübungen; nähere Regelungen treffen §§ 6 und 7 AWaffV. Zulässig sind alle anderen Schießübungen (§ 9 AWaffV), insbesondere Gesellschafts- und Traditionsschießen, für die der Schießstand zugelassen ist, auch wenn sie nicht in der Sportordnung geregelt sind.

  • Vollendung des 18. Lebensjahres für Schusswaffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12, sofern diese Waffen nach der Sportordnung zugelassen sind. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
  • Ansonsten Vollendung des 21. Lebensjahres.
  • Bis zum 25. Lebensjahr ist ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung erforderlich, außer für die oben genannten Waffen.
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind weitere Voraussetzungen.

  • Sachkunde: Die Sachkunde setzt die nachgewiesene Kenntnis waffentechnischer und rechtlicher Regeln voraus. Der Deutsche Schützenbund (DSB) hat Richtlinien zur Sachkundeprüfung und zum Sachkundelehrgang erlassen.
  • Bedürfnisnachweis: Zusätzlich zum Sachkundenachweis müssen Sie auch ein Bedürfnis nachweisen. Hierfür benötigen Sie jeweils einen Trainingstermin pro Quartal in den letzten zwei 12-Monatszeiträumen, insgesamt 24 Monate rückwirkend, mit einer eigenen Schusswaffe der Kategorie Kurzwaffe und/oder Langwaffe. Es ist zu dokumentieren, dass es sich um eigene Schusswaffen handelt.

  • Kontaktiere die Schützengilde Deuchelried, um einen Termin für ein Probetraining zu vereinbaren. Dies ermöglicht Dir, den Schießsport auszuprobieren und zu sehen, ob er Deinen Erwartungen entspricht.
  • Besuche die Website der Schützengilde Deuchelried und gehe zur Rubrik "Downloads".
  • Lade das Mitgliedsformular sowie weitere relevante Dokumente herunter.
  • Fülle das Mitgliedsformular aus und reiche es bei der Schützengilde Deuchelried ein. Die Kontaktdaten findest Du auf der Website.
  • Informiere Dich über die Mitgliedsbeiträge und die Trainingsmöglichkeiten.
  • Die Trainingsmöglichkeiten bei der Schützengilde Deuchelried sind wie folgt:
    • Jeden Dienstag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
    • Jugendtraining jeden Mittwoch ab 18:00 Uhr.
  • Nehme am vereinbarten Schnuppertraining teil, um den Schießsport kennenzulernen und herauszufinden, ob er Deinen Erwartungen entspricht.
  • Beachte die Vereinsregeln und Sicherheitsrichtlinien.