Erfahrung und Präzision im Fokus
Unsere Abteilung für Auflageschützen richtet sich an erfahrene Schützen, die ab dem Alter von 51 Jahren die Möglichkeit haben, ihre Sportgeräte, wie Luftgewehre und Luftpistolen, aufzulegen. Dieser Ansatz ermöglicht es älteren Schützen, weiterhin aktiv am Schießsport teilzunehmen und ihre Fähigkeiten zu nutzen.
Auflageschießen ist eine Disziplin, die Präzision und Konzentration erfordert. Dabei verwenden Schützen spezielle Auflagen oder Stützen, um ihre Waffe zu stabilisieren und die Genauigkeit zu steigern. Diese Technik bietet unseren Mitgliedern die Möglichkeit, in einem entspannten und komfortablen Umfeld zu schießen, ohne die Herausforderungen des freien Stehens.
Unsere Schießanlage ist auf die Bedürfnisse von Auflageschützen ausgerichtet, und wir bieten eine freundliche und unterstützende Umgebung. Erfahrene Sportkameraden und Sportkameradinnen sind gerne bereit, dir bei der richtigen Technik zu helfen und deine Fähigkeiten weiterzuentwickeln.
Auflageschießen ist nicht nur ein Sport, sondern auch eine Gelegenheit, die Konzentration zu fördern und das Selbstbewusstsein zu stärken. Es ist eine großartige Möglichkeit, die Freude am Schießsport im Alter zu bewahren und die Vorteile einer lebenslangen Leidenschaft zu genießen.
Entdecke die Welt des Auflageschießens auf unserer Schießanlage. Egal, ob du bereits Erfahrung hast oder neu in dieser Disziplin bist, unsere Abteilung für Auflageschützen freut sich darauf, dich willkommen zu heißen und dir zu helfen, deine Fähigkeiten zu verbessern.
Schließe dich unserer Gemeinschaft von Auflageschützen an und erlebe die Freude und die Herausforderung dieser einzigartigen Disziplin. Wir freuen uns darauf, dich in unserer Abteilung begrüßen zu dürfen!
Häufig gestellte Fragen
Hier findest du einige häufig gestellte Fragen zu unserem Verein und Sport.
- Lichtschießen (ungefährlich mit Lasergewehr und Laserzielen): Personen im Alter von 6-11 Jahren können am Lichtschießen teilnehmen.
- Schießen mit Druckluftwaffen: Ab 12 Jahren ist das Schießen mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen auf Schießstätten ohne behördliche Erlaubnis erlaubt.
- Schießen mit sonstigen Waffen: Ab 14 Jahren ist das Schießen mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule sowie für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner erlaubt. Voraussetzung ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder deren Anwesenheit.
- Schießen mit Druckluftwaffen bis 14 Jahren und anderen oben genannten Waffen bis 18 Jahren: Dies darf nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten durchgeführt werden, neben der Schießstandaufsicht.
- Ab 18 Jahren: Das Schießen ist ohne jede Einschränkung erlaubt.
Ausnahmen von den Altersgrenzen können bewilligt werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung sowie eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft machen.
Das Schießen mit der Armbrust unterliegt den Altersgrenzen für Druckluftwaffen (12 Jahre, mit Ausnahmemöglichkeit) - Ziffer 27.4.2.3. WaffVwV. Verboten ist das Schießen mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen sowie die Durchführung von unzulässigen Schießübungen; nähere Regelungen treffen §§ 6 und 7 AWaffV. Zulässig sind alle anderen Schießübungen (§ 9 AWaffV), insbesondere Gesellschafts- und Traditionsschießen, für die der Schießstand zugelassen ist, auch wenn sie nicht in der Sportordnung geregelt sind.
- Vollendung des 18. Lebensjahres für Schusswaffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12, sofern diese Waffen nach der Sportordnung zugelassen sind. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
- Ansonsten Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Bis zum 25. Lebensjahr ist ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung erforderlich, außer für die oben genannten Waffen.
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind weitere Voraussetzungen.
- Sachkunde: Die Sachkunde setzt die nachgewiesene Kenntnis waffentechnischer und rechtlicher Regeln voraus. Der Deutsche Schützenbund (DSB) hat Richtlinien zur Sachkundeprüfung und zum Sachkundelehrgang erlassen.
- Bedürfnisnachweis: Zusätzlich zum Sachkundenachweis müssen Sie auch ein Bedürfnis nachweisen. Hierfür benötigen Sie jeweils einen Trainingstermin pro Quartal in den letzten zwei 12-Monatszeiträumen, insgesamt 24 Monate rückwirkend, mit einer eigenen Schusswaffe der Kategorie Kurzwaffe und/oder Langwaffe. Es ist zu dokumentieren, dass es sich um eigene Schusswaffen handelt.
- Kontaktiere die Schützengilde Deuchelried, um einen Termin für ein Probetraining zu vereinbaren. Dies ermöglicht Dir, den Schießsport auszuprobieren und zu sehen, ob er Deinen Erwartungen entspricht.
- Besuche die Website der Schützengilde Deuchelried und gehe zur Rubrik "Downloads".
- Lade das Mitgliedsformular sowie weitere relevante Dokumente herunter.
- Fülle das Mitgliedsformular aus und reiche es bei der Schützengilde Deuchelried ein. Die Kontaktdaten findest Du auf der Website.
- Informiere Dich über die Mitgliedsbeiträge und die Trainingsmöglichkeiten.
- Die Trainingsmöglichkeiten bei der Schützengilde Deuchelried sind wie folgt:
- Jeden Dienstag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
- Jugendtraining jeden Mittwoch ab 18:00 Uhr.
- Nehme am vereinbarten Schnuppertraining teil, um den Schießsport kennenzulernen und herauszufinden, ob er Deinen Erwartungen entspricht.
- Beachte die Vereinsregeln und Sicherheitsrichtlinien.